Mitgliedschaft
Beitragsordnung
Alle Mitglieder sind beitragspflichtig.
Der Beitrag beträgt pro Quartal € 31,25.
Beginnt die Mitgliedschaft während des laufenden Jahres, so ist für die ausstehenden Quartale des laufenden Jahres der Beitrag mit dem Aufnahmedatum fällig.
Der laufende Jahresbeitrag in Höhe von € 125,00 wird jeweils am 01.01 des laufenden Jahres fällig.
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
Über Ermäßigungen entscheidet der Vorstand
Download:
Aufnahmeantrag VjA ausfüllbar
Satzung des VjA
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