Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Alle Mitglieder sind beitragspflichtig.

Der Beitrag beträgt pro Quartal € 31,25.

Beginnt die Mitgliedschaft während des laufenden Jahres, so ist für die ausstehenden Quartale des laufenden Jahres der Beitrag mit dem Aufnahmedatum fällig.

Der laufende Jahresbeitrag in Höhe von € 125,00 wird jeweils am 01.01 des laufenden Jahres fällig.

Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.

Über Ermäßigungen entscheidet der Vorstand

Download:
Aufnahmeantrag VjA ausfüllbar
Satzung des VjA

als PDF-Datei

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